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15.000 Euro DSGVO-Strafe für rumänisches Hotel

Posted by Birgit von Maurnböck

In einem rumänischen Hotel wurde eine Liste mit 46 Frühstücksgästen von unbefugten Personen abfotografiert und anschließend im Internet veröffentlicht. Das Hotel selbst meldete die Datenpanne vorschriftsmäßig an die Datenschutzbehörde.

Dieser Fall „kann“ jedem Veranstalter, jedem Hotel/Restaurant, jedem Fortbildungsinstitut passieren.

Strafe wegen Datenschutzverletzung

Die Datenschutzbehörde verhängte eine Geldstrafe von 15.000,- € aufgrund der Datenschutzverletzung. Die Begründung war, dass der Hotelbetreiber nicht ausreichend sichergestellt hatte, dass jene Mitarbeitenden, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese ausschließlich rechtmäßig verarbeiten. Die Aufsichtsbehörde sah demnach einen erheblichen Mangel in den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) des Hotels.

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