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Ungarn: DSGVO-Strafe wegen Forbes-Listung

Posted by Birgit von Maurnböck

Das Forbes Magazin veröffentlichte weltweit die Liste der 50 reichsten – in diesem Fall ungarischen – Personen. Warum das Magazin nun daraufhin einer DSGVO-Strafe von 5.759,- € entgegensehen muss, können Sie in diesem Beitrag lesen.

Fall Forbes

Bekanntermaßen werden vom Forbes Magazine jährlich Listen mit den reichsten Personen veröffentlicht – so auch in Ungarn. Eine betroffene Person fand sich selbst auf der Liste der 50 reichsten Ungarn wieder. Dabei wurden Fotos, der Familienname sowie der geschätzte Unternehmenswert veröffentlicht. Die Daten wurden aus öffentlichen Quellen wie unter anderem dem Unternehmensregister bezogen. Daraufhin beschwerte sich betroffene Person bei der nationalen Datenschutzbehörde.

Diese stellte daraufhin fest, dass der Wirtschaftsjournalismus durch das Forbes Magazine als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nicht zulässig ist. Schließlich handelt es sich hierbei um keine öffentliche Aufgabe.

Grundsätzlich können Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsjournalismus zwar auf das berechtigte öffentliche Interesse gestützt werden. Das Forbes Magazin hat jedoch keine ordnungsgemäße Abwägung der jeweiligen Interessen – also denen, des Betroffenen und den öffentlichen – durchgeführt. Die betroffene Person wurde zudem im Voraus weder über die eigenen, noch über die berechtigten öffentlichen Interessen informiert.

Forbs Prozess

Im Laufe des Prozesses verletzte das Forbes Magazine zudem das Auskunftsrecht in Bezug auf den Beschwerdeführer sowie auch die Informationspflichten.
Aus diesen Gründen und Verstößen verhängte die ungarische Datenschutzbehörde schlussendlich ein DGVO-Bußgeld von 5.759,- € gegen das Magazin.

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