Archive for Oktober 12th, 2020

Wichtige ToDo’s nach Kippen des Privacy Shields

Posted by Erich von Maurnböck

Wissen Sie, was nun beim Datenaustausch mit den USA zu beachten ist? In diesem Beitrag wollen wir Ihnen einige Praxistipps geben: Daher haben wir für Sie folglich einige wichtige ToDo’s zusammengestellt, die Sie sofort umsetzen sollten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen stets gerne zur Seite – kontaktieren Sie uns.

Haben Sie bereits unseren Blog-Beitrag zu den neuesten Informationen zum Kippen des EU-US-Privacy-Shields gelesen? Was ist nun für Sie zu tun? Hier geht es zum Artikel.

Unsere Empfehlungen nach dem Kippen des Privacy Shields

Unsere Praxistipps

Informationen zum Kippen des Privacy Shields

Posted by Erich von Maurnböck

Wissen Sie, was das Kippen des EU-US-Privacy-Shields für Ihr Unternehmen bedeutet? Worum genau handelt es sich dabei und sind Sie davon betroffen? Bedenken Sie: Es gibt keine Übergangs- oder Gnadenfrist!

Wie wir bereits berichteten wurde am 16. Juli 2020 das Privacy Shield für ungültig erklärt. Dieses ermöglichte bis dato den Datenaustausch zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum – dem Gültigkeitsbereich der DSGVO – und den USA.

Wieso kam es zum Kippen des Privacy Shields?

Das Problem basiert auf der amerikanischen Gesetzgebung, die US-Unternehmen vorschreibt, US-Behörden bei Bedarf jederzeit alle personenbezogenen Daten von jeder Person zur Verfügung zu stellen. Das betrifft auch unsere europäischen personenbezogenen Daten, die in US-Betrieben gespeichert werden und stellt damit einen klaren Widerspruch zur DSGVO dar. Nämlich eine Offenlegung von Daten gegenüber unberechtigten Dritten.

Warum das Kippen des Privacy Shields eine Herausforderung darstellt

Diese Ungültigkeitserklärung stellt nun die meisten europäischen Unternehmen vor Herausforderungen.
Haben auch Sie Datenempfänger in den USA? Verwenden Sie beispielsweise Google Maps, Google Analytics, MailChimp oder Zoom?
Wenn ja, dann müssen Sie dringend Schritte setzen, um ein angemessenes Datenschutzniveau beizubehalten. Diese können Sie in unserem Beitrag Wichtige To-dos nach Kippen des Privacy Shields nachlesen.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellte bereits vor Wochen klar, dass es keine Übergangsfrist gibt. Die Umstellung und die Neuerungen müssen ohne Verzögerung sofort umgesetzt werden! Und nun sind auch schon drei Monate vergangen. Sollten Sie also noch keine Maßnahmen umgesetzt haben, ist es höchste Zeit dafür!

Unsere Praxistipps