Ein vielversprechender Start ins Jahr 2024: Die Europäische Kommission verkündet eine wichtige Entscheidung, die den weiteren Datenaustausch zwischen der Schweiz und der EU erleichtert.
Verletzungen der Datensicherheit können jeden treffen, sehr oft sind davon unsere Auftragsverarbeiter betroffen. Wichtig ist, dass der Auftragsverarbeiter unmittelbar an den Verantwortlichen meldet und dieser an die Behörde. Worauf kommt es an?
Das frisch eingeführte Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA hat die Bühne betreten und sorgt für Aufsehen.
Die DSGVO ist eine der bekanntesten europäischen Verordnung zur Regulierung des Datenschutzes. Nun soll aber bei eben jener Verordnung nachgebessert werden, um die Durchsetzung länderübergreifend effizienter zu gestalten.
Eine richtungsweisende Entscheidung aus Deutschland? Mitte Februar gab es eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Oldenburg, welche das betroffene Unternehmen (eine Firma, die Feuerwerkskörper herstellt) verpflichtete, 10.000€ immateriellen Schadenersatz an einen ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen.
Im Jahr 2022 wurde ein Anstieg der Bußgelder und Strafen um insgesamt 50% verzeichnet – was bedeutet, dass es im EWR insgesamt rund 1,64 Mrd. EUR an Strafen wegen Verstößen gegen die DSGVO gegeben hat.
Von diversen deutschen Online-Marktplätze sind seit 2018 sensible Kundendaten von insgesamt mehr als 700.000 Nutzern frei zugänglich ins Netz gelangt. Wie konnte so ein Datenleck jahrelang unentdeckt bleiben?
Ein (interner) Datenschutzbeauftragter eines deutschen E-Commerce-Unternehmens kontrollierte Entscheidungen, die er selbst zuvor in einer anderen Unternehmensfunktion getroffen hat. Ist das rechtlich in Ordnung? Nein, entschied die Berliner Aufsichtsbehörde und verhängt ein ordentliches Bußgeld wegen eines Interessenkonflikts.
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Webseite und andere online Auftritte, ob Daten von ausgeschiedenen Mitarbeitenden noch immer verwendet werden? Zum Beispiel Name, Emailadresse, Fotos? Warum das Nicht-Löschen teuer werden könnte, lesen Sie hier.
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