2. September 2020 | COVID-19
Veranstalten Sie derzeit, in einem „Ausnahmezustands-Jahr“, Partys oder andere Events? Achten Sie dabei auch ausreichend auf die Einhaltung der vorgeschriebenen und notwendigen
Corona-Präventionsmaßnahmen? Und selbstverständlich – wie immer – auf den Datenschutz?
Vergangenen Mittwoch wurde im Grazer Univiertel in einem bekannten Club eine Party mit 222 Personen gefeiert. Was damals noch niemand wusste: Einer der Gäste war mit dem Coronavirus infiziert.
Corona-Fall
Das erkrankte Mädchen informierte den Club am darauffolgenden Montag. Daraufhin wurden
alle Gäste, die sich vor dem Partybesuch registrieren mussten, per Email aufgefordert, sich in
Quarantäne zu begeben und einen COVID-19-Test durchführen zu lassen. Ob es nun in Graz zu einem Corona-Cluster kommt, kann erst nach Vorliegen aller Testergebnisse festgestellt werden.
Corona-Bestimmungen
Seit 1. August gilt die
Regelung, dass bei Veranstaltungen mit
über 200 Personen ein
COVID-19-Beauftragter bestellt und anwesend sein muss. Zusätzlich muss verpflichtend ein
COVID-19-Präventionskonzept vorhanden sein. Darüber, ob diese Maßnahmen im betroffenen Club umgesetzt wurden, wurden bislang keine Informationen veröffentlich.
Corona Datenpanne
In dem von der Gesundheitsbehörde versendeten
Email mit der Coronavirus-Information waren für alle Empfänger die
Email Adressen der jeweils 220 anderen sichtbar. Ein Datenschutzvorfall, vor dem wir stets warnen! Die Panne wurde vom Gesundheitsamt daraufhin direkt und umgehend selbst bei der Österreichischen Datenschutzbehörde angezeigt.
Unsere Praxistipps
- Beachten Sie die sich stets ändernden Coronavirus-Vorschriften für Veranstaltungen. Bestellen Sie, falls notwendig oder auch freiwillig, einen COVID-19-Beauftragten für Ihre Events. Birgit von Maurnböck ist als solche zertifiziert und freut sich auf Ihre Anfragen.
- Vorsicht beim Versenden von Emails! Wenn Sie Mails an mehrere Empfänger oder Massenmails aussenden, setzen Sie die Email Adressen immer in BCC, niemals in CC. Email Adressen sind schützenswerte personenbezogene Daten und dürfen Dritten gegenüber nicht offen gelegt werden!