#36
Heute geht’s um einen Fall aus Österreich, der für Immobilienmakler und Vertrieb ein kleines Warnschild mit Blaulicht ist: Ein Grundstück wird online inseriert, Name und Telefonnummer sind öffentlich, Kontakt erwünscht.
Aber: „Keine Makler.“
Und trotzdem ruft eine Maklerin an. Darf sie das? Oder ist „öffentlich sichtbar“ datenschutzrechtlich eher ein schwaches Argument?
Spoiler: Es kommt darauf an.