In einem rumänischen Hotel wurde eine Liste mit 46 Frühstücksgästen von unbefugten Personen abfotografiert und anschließend im Internet veröffentlicht. Das Hotel selbst meldete die Datenpanne vorschriftsmäßig an die Datenschutzbehörde.
Dieser Fall „kann“ jedem Veranstalter, jedem Hotel/Restaurant, jedem Fortbildungsinstitut passieren.
Strafe wegen Datenschutzverletzung
Die Datenschutzbehörde verhängte eine Geldstrafe von 15.000,- € aufgrund der Datenschutzverletzung. Die Begründung war, dass der Hotelbetreiber nicht ausreichend sichergestellt hatte, dass jene Mitarbeitenden, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese ausschließlich rechtmäßig verarbeiten. Die Aufsichtsbehörde sah demnach einen erheblichen Mangel in den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) des Hotels.
Unser Praxistipp
- Informieren Sie sich ausführich über die TOMs: Die TOMs – Maßnahmen zum Datenschutz und Die TOMs 2.0 – Praxistipps
- Überprüfen Sie genau, welche Schutzmaßnahmen Sie im Datenschutz umgesetzt haben: Sind diese ausreichend und auf dem neuesten Stand? Gibt es nicht noch weitere sinnvolle Möglichkeiten, die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen könnten? Arbeiten Sie stets auf der datenschutzsicheren Seite? Sind Ihre Mitarbeiter entsprechend instruiert?
- Kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin bezüglich Ihrer TOMs und deren korrekter betrieblicher Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.