10. November 2020 | DSGVO Strafen

75.000-Euro-DSGVO-Strafe in Spanien

Wissen Sie, dass eine Datenverarbeitung immer auf einer Rechtsgrundlage basieren muss, die diese rechtfertigt. Werden Daten ohne eine solche verarbeitet, ist der Vorgang unrechtmäßig und – wie man anhand dieses Beitrags erkennen kann – häufig sehr teuer.

DSGVO-Strafe gegen Telekommunikationsunternehmen

In diesem aktuellen Fall in Spanien wurden bereits seit Mai vergangenen Jahres vom spanischen Telekommunikationsunternehmen Telefónica Móviles España Rechnungsbeträge vom Bankkonto eines Betroffenen eingezogen. Dieser stand jedoch nie in einer vertraglichen Beziehung mit dem verantwortlichen Unternehmen. Mehrere Beschwerden beim Telekommunikationsanbieter bleiben jedoch erfolglos.

Aus diesem Grund wandte sich der Betroffene mit einer Beschwerde an die spanische Datenschutzbehörde. Diese sah in dem Vorgehen von Telefónica Móviles España einen Verstoß gegen die DSGVO, da der Beschwerdeführer kein Kunde des Unternehmens war und die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten daher unrechtmäßig war. Das Bußgeld belief sich auf 75.000,- Euro.

DSGVO-Strafe vermeiden und Rechtsgrundlagen einhalten

Was sind denn nun die Rechtsgrundlagen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO rechtfertigen?

  • Sie haben eine Einwilligung der betroffenen Person in die Verarbeitung.
  • Die Verarbeitung ist notwendig zur Erfüllung eines Vertrags.
  • Die Verarbeitung ist notwendig, um ein Gesetz zu erfüllen.
  • Die Verarbeitung ist notwendig, um lebenswichtige Interessen von Personen zu schützen.
  • Die Verarbeitung ist notwendig, um eine Aufgabe zu erfüllen, die im öffentlichen Interesse liegt oder in der Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
  • Die Verarbeitung ist notwendig, um berechtigte Interessen der verantwortlichen Person oder Dritter wahrzunehmen. Dabei dürfen jedoch keine Grundrechte und Grundfreiheiten verletzt werden.

Unsere Praxistipps

  • Gehen Sie bei JEDER Datenverarbeitung sicher, dass diese auch zulässig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ihr Unternehmen ein solcher Fehltritt teuer zu stehen kommen.
  • Bei Fragen zu der Rechtmäßigkeit Ihrer Datenverarbeitungen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir beraten Sie sehr gerne!

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