23. Juli 2020 | DSGVO Strafen

Belgien: 600.000 Euro Strafe gegen Google

Hohe Strafen durch die Datenschutzbehörden sind längst keine Seltenheit mehr. Mit jeder noch so winzigen Nichteinhaltung der DSGVO machen Sie Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich angreifbar und lösen im schlimmsten Fall ein folgenschweres und teures Verfahren aus.

Fall Google in Belgien

Nachdem Google eine hohe DSGVO-Strafe in Frankreich verbuchen musste, kam es nun auch in Belgien erneut zu einer Strafe gegen den Suchmaschinenbetreiber. Diesmal war der Grund ein Verstoß gegen das Recht auf Vergessenwerden.

Eine Person des öffentlichen Lebens in Belgien verlangte von Google die Löschung einiger auf sie bezogener Suchergebnisse. Diese bezogen sich auf Angaben zur politischen Einstellung sowie auf Anschuldigungen der Belästigung, die einige Jahre zurückliegen und niemals bestätigt wurden. Google entschied jedoch, dem Ansuchen nicht nachzukommen und keine der betroffenen Seiten aus den Suchergebnissen zu entfernen.

Daraufhin beschwerte sich die betroffene Person bei der Belgischen Datenschutzbehörde. Diese entschied, dass die Informationen über die politische Orientierung angesichts der Tatsache, dass die betroffene Person in der Öffentlichkeit steht, im berechtigten öffentlichen Interesse liegen.

Die Suchergebnisse zu den nicht bestätigten Belästigungs-Anschuldigungen, die über zehn Jahre alt sind, sollten jedoch vergessen werden dürfen – auch wenn der Grad zwischen berechtigtem öffentlichen Interesse und der Wahrung der Privatsphäre von Personen im öffentlichen Leben oftmals sehr schmal zu sein scheint. Google verhielt sich fahrlässig, indem es sich weigerte, diese irrelevanten und veralteten Informationen zu entfernen.

Aus diesem Grund verhängte die Belgische Datenschutzbehörde die bisher höchste DSGVO-Strafe in Belgien von 600.000,- € gegen den Großkonzern. Bis dorthin lag die höchste verhängte Strafe bei gerademal 50.000,- €.

Unsere Praxistipps

  • Bei Anfragen zur Auskunft, Löschung oder Berichtigung der personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und ähnlichen. sollten Sie immer sehr gewissenhaft vorgehen und genau beachten, welche Rechte und Pflichten durch die DSGVO für die jeweilige Situation relevant sind.
  • Sollten Sie bei Anfragen unsicher sein, wie Sie am besten und rechtskonformsten damit umgehen, kontaktieren Sie uns für Auskunft und Unterstützung.

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