Vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde ein hitziges Match ausgetragen, welches verdeutlicht, dass der Datenschutz auch als Sieger vom Platz gehen kann. Was als scheinbar harmloses Foto während eines Spiels begann, entwickelte sich zu einem erbitterten Kampf um die Rechte eines Einzelnen gegenüber einem Sportverein. Hier ist, wie das Spiel verlaufen ist:
Auf dem Spielfeld des Datenschutzes
Den Ball ins Rollen brachte ein 2015 aufgenommenes Foto eines Spielers während eines Meisterschaftsspiels, das er dem Verein zur Verfügung gestellt hatte. 2019 bemerkte er, dass das Foto ohne seine Zustimmung online war und forderte den Verein auf, es zu entfernen. Der Verein reagierte nicht, was zu einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde führte.
Die rote Karte für den Verein
Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Datenschutzbehörde (DSB) nahm der Verantwortliche nicht am Beschwerdeverfahren teil. Deshalb wurde ihm die rote Karte gezeigt und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Datenschutzbehörde entschied zugunsten des Spielers und ordnete die Löschung des Fotos innerhalb von 4 Wochen an, da sein Recht auf Löschung verletzt wurde und der Verantwortliche auch nicht auf die Löschanfrage reagierte.
Vereinsbeschwerde abgeblockt: Kein Sieg vor BVwG
Doch hier war noch lange nicht Schlusspfiff: Der Sportverein legte Beschwerde ein. Die Argumentation, dass die Verarbeitung des Fotos für Zwecke der Spielerdatenverwaltung, Spielberechtigungsprüfung, Einhaltung von Transferregelungen und zur Vermeidung von technischen Fehlermeldungen verwendet wurde, überzeugte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nicht, insbesondere vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundsätze und des Prinzips der Datenminimierung.
Gerichtlicher Endspurt: Neue Wendungen im Fall
Das BVwG entschied 2021, dass der Verein das Recht des Betroffenen auf Löschung des Fotos verletzt hat, änderte jedoch den Bescheid der DSB ab. Diese reagierte prompt mit einer Beschwerde, da das BVwG nur die Rechtmäßigkeit der Fotoveröffentlichung prüfte und nicht die unbeantwortete Löschanfrage. Sie argumentierte, dass das Gericht seine Zuständigkeit überschritten habe.
Abseitsentscheidung: VwGH bestätigt Urteil gegen Verein
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies die Beschwerde der DSB zurück, da klare Regeln gelten, ähnlich wie im Fußball: Ohne wichtige Rechtsfragen bleibt die Revision im Abseits. Der VwGH bestätigte die Entscheidung des BVwG. Die Verwendung des Fotos durch den Sportverein für die genannten Zwecke war nicht gerechtfertigt. Es gab alternative Möglichkeiten, diese Zwecke zu erfüllen, ohne das Foto zu verwenden. Daher war die Weigerung des Vereins, das Foto zu löschen, nicht legitim.
Das letzte Tor für den Spieler
Auch wenn das Gerichtsspiel in die Verlängerung ging, darf der Spieler nun jubeln – sein Recht auf Löschung wurde bestätigt. Dieses Urteil sendet einen klaren Weckruf an Sportvereine, die Bedeutung individueller Datenschutzrechte zu respektieren, selbst in einem Bereich, der von gemeinsamen Interessen und Aktivitäten geprägt ist wie der Sport.
MeineBerater-Tipp
Auch für Sportvereine und andere Organisationen ist es ein Muss, die DSGVO einzuhalten. Dazu gehört, dass sie Löschanfragen ernst nehmen und angemessen darauf reagieren. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung der Gesetze und Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren bei, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Beziehung zwischen Verein und Mitgliedern. In diesem Sinne: Play fair, play right!