27. Mai 2020 | DSGVO Strafen
In Holland stellte eine Großmutter
Fotos ihrer Enkelkinder auf Facebook und Pinterest und weigerte sich, diese auf Aufforderung der Mutter wieder aus dem Netz zu entfernen. Diese zeigte sie daraufhin mit Verweis auf die DSGVO an.
Strafe wegen Fotos auf Social Media
Die Großmutter hatte ein Foto ihres Enkels auf Facebook und ein weiteres der anderen beiden Enkelkinder auf Pinterest veröffentlicht. Ihre Tochter forderte sie daraufhin mehrmals auf, die Fotos der Kinder aus dem Internet zu löschen – ihre Mutter kam der Aufforderung jedoch nicht nach.
Daraufhin brachte die dreifache Mutter den Fall vor Gericht und forderte dort mit
Bezug auf die DSGVO die sofortige Löschung der veröffentlichten Fotos der fünf- bis vierzehnjährigen Kinder. Das Gericht gab ihr Recht und verhängte gegen die
Großmutter eine Geldstrafe von 50,- € (bis hin zu einer Höchstestrafe von 1.000,- €) für jeden weiteren Tag, an dem sie die Fotos nicht löschte. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO handle. Das Sorgerecht lag nicht bei der Oma und es handle sich dabei um keine private Aktivität, die Fotos auf Social-Media-Plattformen zu veröffentlichen und somit unter Umständen auch über Suchmaschinen wie Google auffindbar zu machen.
Achtung: Das Posten von Fotos anderer Personen im Internet ist aus zweierlei Gründen heikel: Erstens wird dadurch das
„Recht am eigenen Bild“ eventuell verletzt. Zweitens kann es sich um einen
Datenschutzverstoß handeln, wenn man keine Einwilligung dazu hat.
Besonders interessant in diesem Fall aus Holland ist noch:
Die DSGVO kommt im privaten Bereich eigentlich gar nicht zur Anwendung. Trotzdem hat sich das Gericht darauf bezogen. Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (ein weiteres Menschenrecht) stellt der Vorgang aber in jedem Fall dar.
Fotos der Mitarbeitenden
Sollten Sie beispielsweise Fotos Ihrer Mitarbeitenden auf Ihrer Website oder in Social-Media-Kanälen posten, müssen diese das
vor dem Posting erlauben. Für solche Muster-Einwilligungen können Sie uns gerne
kontaktieren.
Unsere Praxistipps
- Seien Sie auch privat äußerst vorsichtig beim Posten.
- Stellen Sie keine Kinderfotos ins Netz. Diese sind schließlich (noch) nicht in der Lage, in eine Veröffentlichung einzuwilligen oder zu widersprechen.
- Was Mitarbeitende und Kollegen betrifft: Unbedingt eine Einwilligung einholen!
- Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns.