9. Dezember 2020 | DSGVO Strafen

DSGVO-Strafe über 12 Millionen Euro in Italien

Wissen Sie, wen Sie auf welche Art und Weise zu Marketingzwecken kontaktieren dürfen? Durch die DSGVO sind die Rechte und Pflichten von Unternehmen diesbezüglich genau definiert. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie eine Millionen-DSGVO-Strafe wie diese gegen Vodafone in Italien verhindern können.

DSGVO-Strafe für Vodafone

Gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone wurde von der italienischen Datenschutzbehörde eine Strafe in der Höhe von 12,25 Mio. Euro verhängt. Grund dafür waren zahlreiche Beschwerden von Konsumenten, die wiederholt aggressive Marketinganrufe des Anbieters erhalten hatten. Diese wurden von externen Call Centern durchgeführt. Die Untersuchung zeigte, dass dabei sogar Fake-Telefonnummern verwendet wurden. Des Weiteren wurde auf Kontaktlisten von Geschäftspartnern und anderen Unternehmen zurückgegriffen, ohne dass dafür eine Einwilligung der Betroffenen vorlag.
Zusätzlich zur Geldstrafe wurde Vodafone von der Datenschutzbehörde dazu angewiesen, Systeme zu implementieren, die sicherstellen, dass Telemarketing nur mit vorliegender Rechtsgrundlage betrieben wird.

Unsere Praxistipps

  • Legen Sie klar fest, dass jeder Marketing-Kontaktschritt, den Sie unternehmen, datenschutzrechtlich zulässig ist. Kein Newsletter, kein Brief, kein Anruf oder sonstiges darf versendet beziehungsweise getätigt werden, ohne Rechtsgrundlage.
  • Implementieren Sie Systeme, in denen klar vermerkt ist, welchem Kunden oder Interessierten Sie welche Informationen zusenden dürfen.
  • Beachten Sie auch im Marketing den Grundsatz der DSGVO: So viele Daten wie nötig dürfen erhoben werden, jedoch gleichzeitig so wenige wie möglich!
  • Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz im Marketing können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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