22. März 2024 | DSGVO Strafen

Klarna-Krise: € 671.000 schwere Datenschutzstrafe für Fintech-Unternehmen verhängt!

In der schnelllebigen Welt der Finanztechnologie hat sich Klarna, ein Vorreiter aus Schweden mit Spezialisierung auf Online-Zahlungslösungen, einen glänzenden Namen gemacht. Allerdings fand sich das Unternehmen kürzlich aus einem Grund in den Schlagzeilen wieder, der alles andere als ruhmreich ist: Eine akribische Untersuchung im Frühling 2020 förderte schwerwiegende Datenschutzvergehen zutage, die Klarna nun teuer zu stehen kommen.

Kostenkrise: Schwere Strafe für Datenschutzverstöße!

In der jüngsten Entscheidung wurde Klarna von der Datenschutzbehörde zu einer erheblichen Geldstrafe iHv. 7.500.000 schwedischen Kronen, was etwa 671.000 Euro entspricht, verurteilt. Die Untersuchung ihrer Website ergab, dass für einen ihrer Dienste weder der Zweck noch die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung klar angegeben wurde.

Verwirrung um Daten: Informationslücken aufgedeckt

Insbesondere wurden die unvollständigen und teilweise irreführenden Informationen über Datenempfänger sowie die fehlende Aufklärung über die Übertragung von Daten in Drittländer kritisiert. Darüber hinaus wurden mangelnde Informationen über die Betroffenenrechte beanstandet. Die Situation verschlimmerte sich weiter, als Klarna während der laufenden Untersuchung kontinuierlich seine Datenverarbeitungspraktiken änderte, ein Vorgehen, das bei den Ermittlern für Unmut sorgte.

Juristisches Tauziehen: Klarna’s Kampf gegen die Geldstrafe

Als Klarna gegen die ursprüngliche Strafe Einspruch erhob, die im März 2022 von der schwedischen Datenschutzbehörde festgesetzt wurde, und diese vorübergehend auf 6 Millionen Schwedische Kronen (rund 536.000 Euro) gesenkt wurde, schien sich das Blatt zu wenden. Doch Klarna ließ nicht locker und reichte erneut Beschwerde ein, woraufhin das schwedische Berufungsgericht kürzlich die Strafe wieder auf das ursprüngliche Bußgeld anhob. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Strafe wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sei.

Grenzübergreifende Empörung

Dieser langwierige Rechtsstreit erregte nicht nur in Schweden, sondern auch international Aufmerksamkeit, da Datenschutzbehörden aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter Österreich, beteiligt waren.

MeineBerater-Tipp

Die Lehre aus diesem Vorfall ist klar: Ignoranz gegenüber Datenschutzbestimmungen kann nicht nur kostspielig werden, sondern auch den Ruf und das Geschäft nachhaltig schädigen. Transparenz in der Datenverarbeitung (Stichwort: DATENSCHUTZERKLÄRUNG) sowie offene Kommunikation und Kooperation mit den Behörden zahlen sich aus. Handeln Sie proaktiv, um Strafen und Reputationsverlust zu vermeiden. Noch besser: Lassen Sie sich entlasten – Übertragen Sie die Abwicklung an einen Datenschützer Ihres Vertrauens, der Ihre Prozesse nicht nur optimiert, sondern auch absichert. Wir empfehlen hierzu wärmstens das MeineBerater-Team 😉

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