3. Mai 2021 | DSGVO Strafen

DSGVO-Strafe in Italien: Aggressives Telemarketing

Wissen Sie genau darüber Bescheid, wann Sie Kontaktdaten verarbeiten und zu Marketingzwecken verwenden dürfen? In Italien kam es erneut zu einer sehr hohen DSGVO-Strafe von 4,5 Millionen Euro aufgrund von unrechtmäßigem Telemarketing, von dem ganze 7,5 Millionen Personen betroffen waren.

Telemarketing ohne Rechtsgrundlage

Gegen den italienischen Festnetzbetreiber „Fastweb“ gingen bei der Datenschutzbehörde hunderte Beschwerden ein. Betroffene beklagten sich über aggressives Telemarketing. Die italienische Datenschutzbehörde leitete Ermittlungen gegen den Kommunikationsbetreiber ein und stellte dabei fest, dass die verwendeten Telefonnummern nicht im Register des Unternehmens eingetragen waren. Die Kontaktdaten wurden von externen Partnern ohne Einwilligung der Betroffenen bezogen. Insgesamt waren von der Verarbeitung 7,5 Millionen Personen betroffen.

Folgen des aggressiven Telemarketings

Die durchgeführten Werbeanrufe ohne Rechtsgrundlage stellen einen klaren Verstoß gegen die DSGVO dar. Bei der Prüfung des Festnetzbetreibers durch die italienische Datenschutzbehörde stellte diese zudem weitere Verstöße fest: Zum einen wurde keine ordnungsgemäße Ausübung der Betroffenenrechte, insbesondere des Widerspruchs, ermöglicht, zum anderen waren auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz mangelhaft.

Daraufhin wurde eine Strafe von 4,5 Millionen Euro gegen „Fastweb“ verhängt. Zudem wurde der Betreiber angewiesen, seine Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken und seine Werbepraxis rechtmäßig zu gestalten.

Unsere Praxistipps

  • Achtung, personenbezogene Daten dürfen ausschließlich mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden! Im Falle von Telemarketing, also Aussendungen, Newsletter, Werbeanrufe und ähnliches, ist eine gültige Einwilligung der betroffenen Personen notwendig. 
  • Kontaktieren Sie Personen nicht zu Werbezwecken, wenn Sie keine Einwilligung dafür haben.
  • Die DSGVO regelt den Schutz vor aggressiven und unzulässigen„Werbeattacken“ auf Personen sehr klar – bei Verstößen ist, wie man anhand einiger Entscheidungen zu diesem Thema bereits sieht, mit hohen Strafen durch die zuständigen Datenschutzbehörden zu rechnen!

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