Rundum bewertet, nirgends abgesegnet: 360-Grad-Feedback ohne Betriebsvereinbarung
Eine Führungskraft, 17 Personen, die sie bewerten, 27 Kategorien und ein Online-Tool, das alles fein säuberlich sammelt. Das Unternehmen nennt es Feedbackkultur. Ob die Datenschutzbehörde das auch so sieht, klären wir in dieser Folge. 😉
Birgit hat den Fall ausgesucht, weil sie die in diesem Fall erhobenen Daten eigentlich gar nicht für personenbezogen hielt, und wurde von der Behörde eines Besseren belehrt. Murphy hört zum ersten Mal vom Arbeitsverfassungsgesetz und liefert als Praktiker trotzdem die Fakten zu den bestehenden Betriebsvereinbarungen. Team Arbeitgeber sind diesmal beide nicht. 😄 Und zwei Wörter haben es direkt aus dem Bescheid in die Aufnahme geschafft: „sinnbefreit” und „lebensfremd”.
Was erwartet Sie in dieser Folge?
💡 Ob eine einzelne Bewertung wie „berät sich bei wichtigen Entscheidungen mit anderen” überhaupt etwas mit personenbezogenen Daten zu tun hat
💡 Was ein Feedbackbogen mit Disziplinarordnung und leistungsbezogenem Entgelt gemeinsam hat
💡 Ob „berechtigtes Interesse” wirklich der Joker ist, für den ihn viele halten
💡 Ob der Arbeitsvertrag als Rechtsgrundlage herhalten kann
💡 Wann eine Führungskraft als leitender Angestellter gilt und warum das hier eine Rolle spielt
Zum Hintergrund des Falls
Eine große österreichische Aktiengesellschaft mit 2.600 Beschäftigten lässt ihre Führungskräfte in einem 360-Grad-Feedback bewerten. Auch ein Teamleiter im Finanzbereich wird von 17 Personen bewertet, das Ergebnis sehen er und seine Vorgesetzte. Der Teamleiter beschwert sich im August 2025 bei der Datenschutzbehörde: Seine Bewertungsdaten seien erhoben und seiner Vorgesetzten zugänglich gemacht worden, ohne dass es nach seiner Ansicht die dafür nötige Betriebsvereinbarung gebe. Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen gibt es im Unternehmen durchaus, die Frage ist nur, was genau darin geregelt ist. 🤔 Eine der 27 Bewertungskategorien lautete übrigens „lenkt die Aktivitäten des Teams auf Bereiche mit hoher Priorität und vermeidet Ablenkungen”. Birgit erzählt in der Folge, dass sie ihre Mitarbeitenden gerne mit Schwänken aus ihrem abwechslungsreichen Leben ablenkt, denn der Humor darf nicht zu kurz kommen. 😁 Ob das überhaupt jemand bewerten darf, ist eine andere Frage. 😉
Für wen ist diese Folge spannend?
🎯 Für Unternehmen, die ein 360-Grad-Feedback oder ein ähnliches Bewertungsverfahren einführen wollen oder schon eingeführt haben
🎯 Für HR-Abteilungen, Führungskräfte und Betriebsräte, die an ihrer Feedbackkultur arbeiten
🎯 Für alle, die glauben, eine Betriebsvereinbarung zum HR-System decke dann schon alles andere mit ab
🎯 Für alle, die denken: „Feedback ist doch etwas Gutes, was soll da schon sein?” 😉
Unser Fazit
Wer Mitarbeitende systematisch bewerten lässt, bewegt sich nicht nur im Datenschutz, sondern auch mitten im Arbeitsrecht, und da redet der Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mit. Eine Betriebsvereinbarung gilt außerdem nur für das, was tatsächlich drinsteht. Was am Ende mit den bereits erhobenen Daten passiert, wissen übrigens nicht einmal wir. 🤷♀️
🎙️ Jetzt reinhören in Folge 46 von
DSGVOMG – Mein Datenschutztheater
Der Podcast von MeineBerater 🎙️⚖️
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD
Überall verfügbar, wo gute Podcasts zuhause sind 😉
