Allgemeine Geschäftsbedingungen der VMCON OG

Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind stets geschlechtsneutral zu lesen.

Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte (Bereich Beratung, Übernahme von Funktionen wie Datenschutzbeauftragter, Compliance Officer, CISO etc.) zwischen dem Auftraggeber und der VMCON OG, Opernring 2, 8010 Graz gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wurde zusätzlich ein eigener Beratervertrag zwischen dem Auftraggeber und der VMCON OG abgeschlossen. Die VMCON OG und der Auftraggeber werden gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet. Sollte ein eigener Beratervertrag abgeschlossen werden, so gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in all jenen Bereichen, die von den Regelungen des Beratervertrages nicht erfasst wurden. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Auftragsannahme) gültige Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wurde bzw. wird.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der VMCON OG ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Jede unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Umfang des Auftrages/Stellvertretung

Der Umfang jedes konkreten Auftrages und der damit verbundene Honoraranspruch wird entweder mittels Angebots und Bestellung oder einzelvertraglich vereinbart bzw. geregelt.

Die VMCON OG ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (Stellvertreter) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch VMCON OG selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer gearteten Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die VMCON OG zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die VMCON OG anbietet.

Aufklärungspflichten des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Der Auftraggeber wird die VMCON OG auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – insbesondere in gleichen, aber auch in anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die VMCON OG auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsaufwandes von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der VMCON OG von dieser informiert wird.

Berichterstattung/Berichtspflicht

Die VMCON OG verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch der beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

Die VMCON OG handelt bei Erbringung ihrer Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und darüber hinaus an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Die VMCON OG ist verpflichtet, mit dem Auftraggeber vereinbarte Deadlines einzuhalten.

Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an dem von der VMCON OG und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Schulungen etc.) verbleiben bei der VMCON OG. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk bzw. die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der VMCON OG zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der VMCON OG– insbesondere beispielsweise für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmung berechtigt die VMCON OG zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Gewährleistung

Die VMCON OG ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweils in Auftrag gegebenen Leistung.

Verpflichtung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz

Die VMCON OG verpflichtet sich über den gesamten Inhalt der Zusammenarbeit sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren; die Mitarbeiter der VMCON wurden auf die Einhaltung des § 11 UWG schriftlich verpflichtet.

Die VMCON OG ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

Die Mitarbeiter der VMCON OG wurden im Sinne des § 6 DSG schriftlich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet und werden dementsprechend regelmäßig geschult. Die VMCON OG ist berechtigt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der VMCON OG dafür Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen bzw. eingeholt worden sind.

Alle Hinweise zum Thema Datenverarbeitungen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

Rechnungslegung, Zahlungsverpflichtung, Auftragsausfall

Die Rechnungslegung durch die VMCON OG erfolgt monatlich. Beratungsleistungen werden im Nachhinein, die Honorare für die Übernahme von Funktionen (Datenschutzbeauftragter, Compliance Officer, CISO, usw.) im Vorhinein in Rechnung gestellt.
Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die VMCON OG sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber wird die VMCON berechtigen monatlich fällige Pauschalen für die Übernahme von Funktionen mittels SEPA-Lastschriftverfahrens von einem von ihm bekannt gegebenen Bankkonto abbuchen zu lassen.
VMCON OG wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die VMCON OG, so behält die VMCON OG den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die VMCON OG bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die VMCON OG von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.

Elektronische Rechnungslegung

Die VMCON OG ist berechtigt, dem Auftraggeber/Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber/Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die VMCON OG ausdrücklich einverstanden.

Kunden der VMCON OG erhalten Rechnungen auf elektronischem Weg an die vom Kunden bekannt gegebene Email Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Die Rechnung wird mit digitaler Signatur und vorsteuerabzugsfähig laut UStG übermittelt. Änderungen bei der Email-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt wurde, werden vom Kunden unverzüglich schriftlich der VMCON OG bekannt gegeben. Zusendungen von Rechnungen der VMCON OG an die vom Kunden zuletzt bekannt gegeben Email Adresse gelten zudem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung der Email-Adresse der VMCON OG nicht bekannt gegeben hat. Der Kunde sorgt empfängerseitig dafür, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per Email durch die VMCON OG ordnungsgemäß an die von ihm bekannt gegebene Email Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend adaptiert sind. Automatisierte elektronische Antwortschreiben an die VMCON OG (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

Reisekosten

Reisekosten werden der VMCON OG nach Aufwand durch den Auftraggeber wie folgt ersetzt:

Übernachtungskosten                    Gehobene Mittelklasse

Bahn                                                  Fahrtkosten 1. Klasse gemäß Nachweis

PKW                                                   Fahrtkosten 0,50/km € zuzüglich 20% USt

Flug                                                    Economy (Kurz- und Mittelstrecke)

Business (Langstrecke)

Leihwagen                                        bei Bedarf

Elektronische Rechnungslegung

Die VMCON OG übermittelt gesetzeskonforme Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form auf eine vom Auftraggeber bekannt zu gebende Email-Adresse. Für monatlich gleichbleibende Beträge bei Übernahme von Funktionen gemäß Punkt 1 dieser AGB werden gesetzeskonforme Dauerrechnungen ausgestellt. Der Auftraggeber verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Änderungen bei der Email-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt wurde, werden vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich der VMCON OG bekannt gegeben. Zusendungen von Rechnungen der VMCON OG an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegeben Email-Adresse gelten zudem als zugegangen, wenn der Auftraggeber eine Änderung der Email-Adresse der VMCON OG nicht bekannt gegeben hat. Der Auftraggeber sorgt empfängerseitig dafür, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per Email durch die VMCON OG ordnungsgemäß an die von ihm bekannt gegebene Email Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend adaptiert sind. Automatisierte elektronische Antwortschreiben an die VMCON OG (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

Dauer des Beratungsauftrages

Der Beratungsauftrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss eines Projekts oder durch die Beendigung des Beratungsvertrages.

Der zwischen Auftraggeber und der VMCON OG zustande gekommene Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von VMCON OG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von VMCON OG eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse VMCON OG bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Haftungsausschluss

Die VMCON OG haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Die Haftung ist auf die Höhe der abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung für Unternehmensberater beschränkt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der VMCON OG beigezogene Dritte zurückgehen.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der VMCON OG zurückzuführen ist.

Sofern die VMCON OG das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die VMCON OG diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Hat die VMCON OG einen Beratungsauftrag an einen Dritten vermittelt, so haftet die VMCON OG zu keinem Zeitpunkt für etwaige Fehler bzw. Schäden, die ein Dritter in der Beratung verursacht hat. Eine Schad- und Klagloshaltung eines Auftraggebers aufgrund des Fehlers eines vermittelten Dritten durch die VMCON OG ist ausgeschlossen.

Abwerben von Mitarbeitenden

Die Auftraggeberin verpflichtet sich, das qualifizierte Personal der VMCON OG während der Laufzeit dieses Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und der VMCON OG gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht die VMCON OG die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich zugestimmt hat.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Firmensitz der VMCON OG.

Für den Fall von Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene, für einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- der Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Auf diese Geschäftsbeziehung ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

Sollten alle Mediationsbemühungen scheitern und der Gerichtsweg beschritten werden müssen, gilt folgendes: Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmenssitz der VMCON OG zuständig.

 

Stand Februar 2024