Allgemeine Geschäftsbedingungen der VMCON OG für Schulungen  

Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind stets geschlechtsneutral zu lesen. 

Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche nachfolgend angeführte Leistungen der VMCON OG, Opernring 2, 8010 Graz. Zu diesen Leistungen gehören 

  • Präsenzschulungen 
  • Webinare  
  • E-Learnings 
  • Onlineschulungen 
  • Blended Learning  

Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gelten ausschließlich nachfolgende AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden werden von der VMCON OG grundsätzlich nicht anerkannt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform 

Definitionen

VMCON: VMCON OG, Opernring 2, 1. Stock, 8010 Graz, als Anbieter von Schulungen aller Art. 

Kunde: Unternehmen, welches bei der VMCON die Produktion und/oder Durchführung von Schulungen in Auftrag gibt oder eine Räumlichkeit für die Durchführung eigener Veranstaltungen anmietet. Auch: Nicht als Konsumenten an Schulungsveranstaltungen teilnehmende Personen, Unternehmer, Unternehmerinnen. 

Teilnehmende Person: Jede natürliche Person, die auf Rechnung eines Unternehmens oder auf eigene Rechnung an einer von der VMCON angebotenen Schulung teilnimmt. 

Präsenzschulung: Schulung (auch Workshop oder Klausur), bei welcher Vortragende und Teilnehmende physisch im selben Raum anwesend sind. Dazu gehören sowohl Inhouse-Schulungen bei Kunden als auch offene (= für jede Person buchbare) oder geschlossene Schulungen, die in den Räumlichkeiten der VMCON abgehalten werden. 

Inhouse-Schulung: Eine Präsenzschulung, die in den Räumlichkeiten des Kunden stattfindet. 

Webinar: Online-Schulungsveranstaltung in Echtzeit, die im virtuellen Klassenraum stattfindet. 

Onlineschulung: Schulung, die ausschließlich online konsumiert werden kann. Entweder wird die Onlineschulung über eine Schulungsplattform offen für jede teilnehmende Person angeboten oder exklusiv nur für einen Kunden in einem eigenen Onlinebereich. Eine Onlineschulung kann jedoch auch eine von der VMCON für den jeweiligen Kunden exklusiv produzierte Schulung darstellen, die der Kunde auf seiner eigene Onlineplattform verwendet und die nicht auf einer bestimmen Online-Akademie veröffentlich wird.  

E-Learning: Aufgezeichnete Webinare 

Blended Learning: Eine Kombination aus Onlineschulung sowie Präsenzschulung oder Webinar. 

Schulungen: Präsenzschulungen, Onlineschulungen und Blended Learning können gemeinsam als „Schulung/en“ bezeichnet werden. 

Vertragsparteien: VMCON und Kunde oder VMCON und Teilnehmende bei Einzelanmeldungen werden gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet. 

Vertragsabschluss 

Der Kunde erhält von der VMCON ein Angebot betreffend Gestaltung, Produktion und/oder Durchführung einer Schulung. Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. 

Teilnehmende, die nicht von einem Unternehmen zur Schulung angemeldet werden, geben ihren Teilnahmewunsch per E-Mail an die VMCON bekannt. Dies stellt ein an die VMCON gerichtetes Angebot zur Teilnahme an der vom Teilnehmenden ausgewählten Schulung dar. Die Schulungsteilnahme wird erst durch die schriftliche Bestätigung per E-Mail der VMCON an den Teilnehmenden fixiert und gilt ab Erhalt des E-Mails als verbindlich. 

Die Anmeldungen zur Teilnahme an Präsenzschulungen werden in jener Reihenfolge berücksichtigt, in der sie bei der VMCON eingegangen sind. Das kann dazu führen, dass Teilnehmende bei Erreichung der maximalen Teilnehmendenzahl abgelehnt werden müssen. Dasselbe gilt auch für Teilnehmende, die nicht über die notwendigen Vorkenntnisse verfügen. Sollte dies der Fall sein, werden den Teilnehmenden Ersatztermine genannt. Bitte beachten Sie, dass ein Teilnehmenden-Platz erst dann als fix reserviert gilt, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei der VMCON eingelangt ist. 

Zahlungsmodalitäten 

Der volle Rechnungsbetrag ist sofort ab Rechnungslegung fällig. Abweichende Vereinbarungen (z. B.: Anzahlungen) sind schriftlich möglich. Die Kontoverbindung wird in der Rechnung angegeben. Im Verwendungszweck ist verpflichtend die Rechnungsnummer anzugeben. Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. 

Sollte ein Kunde die ihm übermittelte Rechnung nicht fristgerecht bezahlen, behält sich die VMCON vor, die Teilnahmegebühr den einzelnen Teilnehmenden persönlich in Rechnung zu stellen. 

Im Falle der Buchung von Blended Learning ist zu beachten, dass das Blended Learning eine zusammenhängende Schulung darstellt und daher die Gebühr für beide Teile der Schulung (Präsenz- und Onlineschulung) zu bezahlen ist. Die Zahlung kann nicht gesplittet werden. 

Achtung: Onlineschulungen werden erst nach Zahlungseingang für den jeweiligen Teilnehmenden freigeschalten. 

Elektronische Rechnungslegung 

Kunden/Teilnehmende der VMCON erhalten Rechnungen auf elektronischem Weg an die vom Kunden/Teilnehmenden bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde/Teilnehmende verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Die Rechnung wird mit digitaler Signatur und vorsteuerabzugsfähig laut UStG übermittelt. Änderungen bei der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt wurde, werden vom Kunden/Teilnehmenden unverzüglich schriftlich der VMCON bekannt gegeben. Zusendungen von Rechnungen der VMCON an die vom Kunden/Teilnehmenden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten zudem als zugegangen, wenn der Kunde/Teilnehmende eine Änderung der E-Mail-Adresse der VMCON nicht bekannt gegeben hat. Der Kunde/Teilnehmende sorgt empfängerseitig dafür, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die VMCON ordnungsgemäß an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend adaptiert sind. Automatisierte elektronische Antwortschreiben an die VMCON (z.B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. 

Frühbucherbonus 

Ein etwaiger Frühbucher-Bonus für Schulungen kann nur bei einer Anmeldung bis zum angegebenen Datum in Anspruch genommen werden. Ermäßigungen (z.B. Rabatte, Frühbucherboni etc.) können nicht addiert werden, d.h. es gilt die jeweils höchste Ermäßigung pro Schulung/Termin. 

Rücktritt/Stornobedingungen 

  • Rücktritt (Konsumenten)

Wenn eine Schulung von einem Teilnehmenden als Privatperson gebucht wird, steht dem Teilnehmenden als Konsumenten ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Der Vertragsabschluss kommt mit Übermittlung der schriftlichen Bestätigung der VMCON an den Teilnehmenden zustande. Dies gilt nicht für Schulungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Rücktritte von der Teilnahme sind daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung per E-Mail möglich. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:
VMCON OG, Opernring 2 / 1. Stock, 8010 Graz, E-Mail: office@meineberater.at
Achtung: Ab Freischalten einer Onlineschulung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. 

  • Storno – Einzelbuchung

Bei Storno einer Einzelbuchung seitens des Teilnehmenden bis 28 Tage vor Beginn der Schulung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 50,– und bedarf der schriftlichen Mitteilung per E-Mail und einer Bestätigung des Erhalts durch die VMCON. Bei Stornierung der Teilnahme zwischen 28 und 14 Tage vor Schulungsbeginn werden 50 % des Schulungsbetrages, bei Stornierungen zwischen 14 und 7 Tagen vor Schulungsbeginn werden 75 % des Schulungsbetrages, bei Stornierungen, die 7 Tage (oder kürzer) vor einer Schulung erfolgen oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Seitens des Teilnehmenden kann jederzeit eine Ersatzperson nominiert werden. 

  • Storno durch Kunden

Für alle Schulungen, die von einem Kunden bestellt werden, gelten, außer es ist schriftlich ausdrücklich abweichend vereinbart, folgende Stornobedingungen: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Stattfinden der Schulung oder vereinbartem Lieferdatum einer für den Kunden exklusiv produzierten Onlineschulung werden nur die bis dahin getätigten Aufwendungen (Nachweis durch Quittung) verrechnet. Bei Stornierung von 29 bis 14 Tage vor Stattfinden der Inhouse-Schulung oder Lieferdatum werden 50 % des Angebotspreises verrechnet, bei Stornierung innerhalb der letzten 13 Tage vor dem vereinbarten Termin oder Lieferdatum bzw. am Veranstaltungstag wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. 

Änderungen 

Die VMCON behält sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Schulungsprogramms, des Veranstaltungstermins, der Referenten sowie des Veranstaltungsorts vorzunehmen. Sie behält sich außerdem vor, die Inhalte der Schulungen zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen. 

Haftung für Inhalte externer Referenten 

Für die Richtigkeit der in den Schulungen von Trainern und Referenten gemachten Aussagen übernimmt die VMCON keine Haftung bzw. Gewährleistung. 

Urheberrecht

Die verwendeten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht (auch nicht auszugsweise) ohne Einwilligung seitens der VMCON und des jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. 

 Blended Learning und Onlineschulungen 

  • Blended Learning

Blended Learning ist eine Kombination aus Onlineschulung sowie Präsenzklausur. Die Präsenzklausur kann auch online in einem virtuellen Klassenzimmer mittels Liveübertragung stattfinden. Teilnehmende müssen vor Stattfinden der Präsenzklausur den Online-Schulungsteil absolviert haben und die entsprechende Prüfung bestanden haben. Der Online-Schulungsteil kann bis einen Tag vor Stattfinden der Präsenzschulung absolviert werden. Sollte ein Teilnehmender nach Absolvierung des Online-Schulungsteils nicht an der Präsenzschulung teilnehmen, ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auch eines Teils der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Für die Präsenzschulung sichert die VMCON die Durchführungsgarantie zu. 

  • Onlineschulungen

Der Teilnehmende hat ein auf Dritte nicht übertragbares Recht zur Teilnahme an der Onlineschulung. Das Teilnahmerecht umfasst den Zugang zur vertragsgegenständlichen Schulung sowie die Berechtigung zum Abrufen von Schulungsinhalten. Die abrufbaren Schulungsunterlagen dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Sollte der Zugang zu den Schulungsplattformen unserer Partner-Akademien, auf denen wir unsere Schulungen anbieten, aufgrund technischer Fehler oder anderer Gründe nicht möglich sein, übernimmt die VMCON keinerlei Haftung. Eine Rückerstattung einer bereits getätigten Zahlung wegen technischer Unterbrechungen ist ausgeschlossen. 

Haftungsausschluss 

Die VMCON haftet dem Kunden/Teilnehmenden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Die Nachweispflicht hierfür trifft den Anspruchstellenden. Die Haftung ist auf die Höhe der abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung für Unternehmensberater beschränkt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der VMCON beigezogene Dritte zurückgehen. 

Jegliche Schulungsplattform unserer Partner-Akademien, auf denen wir unsere Schulungen anbieten, wird in technischer Hinsicht unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betrieben. Die VMCON OG kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass eine Online-Akademie ohne Unterbrechung zugänglich ist und dass die gewünschte Verbindung immer hergestellt werden kann. Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen bei der Benutzung erforderlich ist, ist die VMCON berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen, insbesondere Verbindungen in ihren Telekommunikationsnetzen zu unterbrechen oder in ihrer Dauer zu begrenzen. Ein ununterbrochener Betrieb kann daher nicht garantiert werden und ist auch nicht geschuldet. Eine Haftung für technisch bedingte Unterbrechungen des Zugriffs auf eine Online-Akademie, z.B. infolge von Netzausfällen und sonstigen Störungen, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes, ist daher ausgeschlossen. 

Bei Seminaren, die in den Räumlichkeiten der VMCON stattfinden haftet die VMCON – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Wertsachen der Teilnehmenden, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von VMCON-Mitarbeitenden zurückzuführen, wofür der Anspruchstellende nachweispflichtig ist. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die, während der Pausen in einem Vortragsraum verbleiben, haftet die VMCON – soweit gesetzlich zulässig – in keinem Fall. Ferner wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in den Seminarräumlichkeiten, in den Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen der VMCON sowie der von ihr für Seminarzwecke benutzten Räumlichkeiten Dritter ereignen. 

Datenschutz 

Die VMCON verarbeitet die erhaltenen Daten des Kunden/der Teilnehmenden wie es zur Vertragserfüllung notwendig ist. Bei Inhouse-Schulungen wird darum ersucht, von der Übersendung von Teilnehmenden-Listen seitens des Kunden Abstand zu nehmen. Es ist ausreichend, die Anzahl der Teilnehmenden sowie die Bereiche, in denen diese tätig sind, vorab zu erfahren. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung: https://www.meineberater.at/datenschutz/ 

Gerichtsstand, anwendbares Recht 

Die Vertragsteile vereinbaren ausdrücklich als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen. 

Diverses 

Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. Auch ein Abgehen von diesem Formerfordernis erfordert zwingend Schriftlichkeit. 

 

Stand: November 2025