Egal ob im eigenen Unternehmen aus Gründen der Betriebssicherheit, bei Veranstaltungen oder beim Schlendern im Urlaub auf der Promenade in einer romantischen Küstenstadt Kroatiens – auf Videoüberwachungen trifft man vielerorts. Und das Wort Live-Stream ist uns auch allen mittlerweile mehr als geläufig. Gibt es datenschutzrechtlich einen Unterschied, ob die Videobeobachtung in Echtzeit erfolgt oder ob die Aufzeichnungen für spätere Überprüfungen (Videoüberwachung) gespeichert werden? Wir klären Sie auf!
Videobeobachtung mittels Live-Stream – Big Brother schaut live zu!
Ein Live-Stream überträgt Bilder und Audio in Echtzeit und speichert sie nicht dauerhaft. Das ermöglicht Sicherheitspersonal oder anderen autorisierten Personen, sofort, wenn etwas passiert (ist), zu reagieren.
Echtzeitübertragungen sind ideal, um Verhalten auf entlegenen Plätzen des Betriebsgeländes zu überwachen, Personen und Sachen zu schützen oder Wetter- und Panoramakameras zu nutzen. Nachdem nicht aufgezeichnet wird, nennt man diese Form der Bildübertragung „Videobeobachtung“ – für alles gibt’s ein hübsches Wort in Österreich.😉
Online-Events mittels Live-Stream-Übertragung
Ein Live-Stream überträgt eine Veranstaltung in Echtzeit und speichert sie nicht dauerhaft, meint man. Achtung, viele werden trotzdem aufgezeichnet, um sie Nichtteilnehmenden zur Nachschau zur Verfügung zu stellen. Dies ist dann noch ein anderes Kaliber, wenn es um Datenverarbeitung geht. Der Live-Stream ist eine feine Sache, sorgt er doch für eine größere Reichweite.
Datenschutz im Live-Stream
Live-Streams verarbeiten zahlreiche personenbezogene Daten sobald Gesichter und Namen sichtbar sind, was in den meisten Fällen vorkommen wird. Jede Person, die im Stream erkennbar ist, muss VORHER ausführlich informiert werden, über die gute alte (hoffentlich aktuelle) Datenschutzerklärung. Bei Echtzeitüberwachung genauso wie bei Events. Weist man zum Beispiel schon bei der Anmeldemöglichkeit darauf hin und erklärt die Datenverarbeitung ausführlich, ist man als Veranstalter auf der sicheren Seite.
Aufzeichnung der Videoüberwachungen – Das Konserven-TV der Bildverarbeitung
Die Aufzeichnung und Speicherung von Bilddaten aus Videoüberwachungen ermöglicht eine detaillierte Analyse vergangener Ereignisse und dient oft als Beweismittel. In Österreich ist dies unter bestimmen Umständen erlaubt und muss auch nicht der Datenschutzbehörde gemeldet werden, wie oft fälschlich angenommen wird.
Datenschutz bei Aufzeichnungen
Ist die Videoüberwachung zum Schutz von Personen oder Eigentum eingerichtet, kann sie auf Basis des berechtigten Interesses (Rechtsgrundlage) durchgeführt werden. Die Zulässigkeit ist jedoch immer im Einzelfall zu überprüfen. Zudem dürfen die Aufnahmen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Selbstverständlich dürfen Aufnahmen an die Polizei weitergegeben werden, etwa zur Aufklärung von Straftaten.
MeineBerater-Tipp
Unternehmer und Unternehmerinnen aufgepasst! Haben Sie bei der Nutzung von Videobeobachtung, Videoüberwachung und Live-Streams stets die Sicherheit und den Datenschutz im Blick. Alle genannten fallen unter die „Verarbeitung von Bilddaten“ und werden gern kritisch wahrgenommen. Gut informiert, gut abgesichert, gut gekennzeichnet: Dann ist der Einsatz rechtlich (meist) unproblematisch möglich.😉
Unsere Tipps konkret…
- Kennzeichnung von überwachten Plätzen und Veröffentlichung der Information in der Datenschutzerklärung
- Daten vor unbefugtem Zugriff schützen
- Daten geschützt übertragen
- Protokollierung aller Verarbeitungsvorgänge – nur notwendig bei Aufzeichnungen, nicht Echtzeitübertragung
- Klare Richtlinien zur Speicherung und Löschung setzen
Für mehr Tipps zur Videoüberwachung oder bei anderen Fragen rund um die Informationssicherheit, zögern Sie nicht, einfach unter office@meineberater.at melden. 😊