28. April 2023 | Allgemein

DSGVO-Update noch diesen Sommer?

Die DSGVO ist eine der bekanntesten europäischen Verordnung zur Regulierung des Datenschutzes. Nun soll aber bei eben jener Verordnung nachgebessert werden, um die Durchsetzung länderübergreifend effizienter zu gestalten.

Kritik an nationalen Behörden

Aktuell gibt es ein Problem bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen im Rahmen der aktuellen Regelung. Insbesondere bei größeren Fällen, die Unternehmen wie Meta, Google, Apple oder Amazon betreffen, werden die Verfahren von Behörden in zwei Ländern abgewickelt: der irischen Datenschutzbehörde und der luxemburgischen Behörde. Dies hat immer wieder zu Kritik geführt, da die Strafen für Verstöße als zu lasch empfunden werden. Die aktuelle Zuständigkeit ist durch das sogenannte „One Stop Shop“ Verfahren geregelt, was bedeutet, dass nur die Behörde in dem Land für Verstöße zuständig ist, in dem das betroffene Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Da die Hauptsitze von vielen Tech-Giganten in Irland oder Luxemburg liegen, sind die irische und luxemburgische Behörde für die meisten Fälle zuständig.
Jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich der Effektivität dieses Verfahrens, da es in der Vergangenheit zu Verzögerungen und Uneinigkeit zwischen den nationalen Behörden gekommen ist. Es wurde daher von vielen Seiten gefordert, dass die Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle besser geregelt wird, um eine effektivere Strafverfolgung sicherzustellen. Der Europäische Datenschutzausschuss hat in diesem Zusammenhang eine „Wunschliste“ mit Forderungen zur Verbesserung grenzüberschreitender Verfahren vorgelegt.
Es bleibt abzuwarten, wie die neue Regelung aussehen wird und ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung führt. Die Kommission plant, das kommende Gesetz gezielt und limitiert zu halten, um kontroverse Debatten mit Datenschützern, Aktivisten und Tech-Giganten zu vermeiden. Die Umsetzung soll jedoch bereits im 2. Quartal 2023 stattfinden, so dass wir bald mehr Klarheit über die neuen Regelungen und ihre Auswirkungen haben werden.

Wunschliste

Die Europäische Kommission plant eine „Harmonisierung“ des Verwaltungsverfahrens, um ein länderübergreifendes „reibungsloses Funktionieren der Kooperations- und Streitbeilegungsmechanismen“ zu gewährleisten. Genauere Details zu den neuen Regelungen sind noch nicht bekannt, aber im Oktober letzten Jahres hat der Europäische Datenschutzausschuss eine „Wunschliste“ vorgelegt, die Forderungen zur Verbesserung grenzübergreifender Verfahren enthält.
Die Kommission plant, das kommende Gesetz gezielt und begrenzt zu halten, da sie sich auf große Debatten mit Datenschützern, Aktivisten und Big-Tech-Lobbyisten einstellt. Oliver Micol, der Leiter der Kommission, sagt dazu in Politico: „Wie immer wird niemand mit dem Vorschlag der Kommission zufrieden sein, denn die Datenschutzbehörden sind sich über das Problem einig, nicht aber über die Lösungen.“ Die Tech-Giganten werden sich voraussichtlich gegen das neue Gesetz aussprechen, da es das System für mehr Vollzug effizienter machen wird.
Es ist jedoch auch klar, dass die Umsetzung neuer Regelungen nicht ohne Herausforderungen sein wird. Datenschützer und Aktivisten werden möglicherweise die Unzulänglichkeiten der neuen Regelungen aufzeigen und ihre Bedenken in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Nutzer zum Ausdruck bringen. Auf der anderen Seite könnten Tech-Giganten argumentieren, dass die neuen Regelungen zu weitreichend sind und ihre Fähigkeit, Daten zu sammeln und zu nutzen, einschränken.
Letztendlich wird es eine Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Nutzer sowie der Förderung von Innovationen und der wirtschaftlichen Entwicklung geben müssen. Wir werden gespannt darauf warten, wie die neuen Regelungen konkret aussehen werden und wie sie sich auf die Zukunft des Datenschutzes in der Europäischen Union auswirken werden.

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