29. April 2025 | Compliance/Recht

Barrierefreiheitsgesetz 2025: Die neue Pflicht – Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen – Teil 2

Willkommen zum zweiten Teil unserer Serie zum Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Nachdem wir im ersten Beitrag einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen gegeben und anhand von Fallbeispielen geklärt haben, welche Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen betroffen sind, geht es nun ans Eingemachte.

Was müssen Unternehmen konkret tun, um die Anforderungen des BaFG zu erfüllen? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind notwendig? Und welche Ausnahmen gibt es?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche strategischen Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten, welche rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen – und wie Sie mit einer Barrierefreiheitserklärung nachweisen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Lesen Sie weiter, um bestens auf das Inkrafttreten des BaFG am 28. Juni 2025 vorbereitet zu sein! 🚀

Ausnahmen vom BaFG

Nicht alle Produkte und Dienstleistungen unterliegen den neuen Regelungen des Barrierefreiheitsgesetzes. Ausnahmen gelten für:

Zeitbasierte Medien: Videos oder Audiodateien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
Ältere Dateien von Büroanwendungen: Zum Beispiel PDFs, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden.
Online-Karten und Navigationsdienste: Solange wesentliche Informationen barrierefrei bereitgestellt werden.
Inhalte von Dritten, die von Ihrem Unternehmen weder finanziert, entwickelt noch kontrolliert werden.
Archive von Websites oder Apps: Diese Ausnahme gilt, wenn sie nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert werden.

Diese Ausnahmen sind eng definiert und setzen eine genaue Prüfung voraus. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Bedingungen für diese Ausnahmen erfüllt und die Dokumentation entsprechend gepflegt wird.

Was sind die Anforderungen an Unternehmen?

Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Barrierefreiheit nicht nur technisch, sondern auch strategisch und organisatorisch anzugehen. Dazu zählen…
1. Verantwortung übernehmen: Barrierefreiheit sollte ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie werden. Zuständigkeiten müssen klar definiert werden.
2. Barrierefreie Kommunikation: Dazu gehören zugängliche Kundenkommunikation, barrierefreie PDFs und alternative Kommunikationskanäle.
3. Schulungen und Sensibilisierung: Mitarbeitende sollten in den Anforderungen geschult und für Barrierefreiheit sensibilisiert werden.
4. Kooperation mit Fachleuten: Unternehmen können Accessibility-Experten hinzuziehen, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
5. Monitoring und Dokumentation: Fortschritte müssen dokumentiert und Maßnahmen regelmäßig überprüft werden.
6. Technische Umsetzung: Websites, Apps und interne Systeme müssen barrierefrei gestaltet werden – z. B. mit barrierefreien CMS-Systemen.

Zusätzliche Anforderungen für große Unternehmen: Betriebe mit mehr als 400 Mitarbeitenden sind verpflichtet, bis 2025 einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen.

Was sind die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen?

Produkte und Dienstleistungen müssen künftig folgende Kriterien erfüllen…
Wahrnehmbar: Klare Kontraste, alternative Bildbeschreibungen oder akustische Rückmeldungen.
Bedienbar: Barrierefreie Navigation, Tastatursteuerung und intuitive Benutzeroberflächen.
Verständlich: Einfache Sprache, klare Strukturen und intuitive Nutzung.
Robust: Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern oder Braille-Displays.

Praxisbeispiel:
Ein Online-Shop sollte so gestaltet sein, dass blinde Menschen Produkte per Screenreader erfassen und bestellen können. Menschen mit motorischen Einschränkungen könnten die Navigation alternativ mit Sprachsteuerung nutzen.

Mehr Details zu den allgemeinen Barrierefreiheitsanforderungen für alle Produkte und Dienstleistungen finden sich im Anhang 1 sowie mehr Beispiele für die mögliche Umsetzung im Anhang 2 der Richtlinie.

Wie bereiten Sie sich auf das BaFG vor?

1. Analyse der Ausgangslage: Prüfen Sie Ihre aktuellen Produkte, Dienstleistungen und digitalen Angebote auf Barrierefreiheit.
2. Maßnahmenplan erstellen: Identifizieren Sie Prioritäten und planen Sie konkrete Anpassungen.
3. Umsetzung: Arbeiten Sie mit Fachleuten zusammen, um Ihre digitalen und analogen Angebote zu optimieren.
4. Mitarbeiterschulung: Sensibilisieren Sie Ihre Teams für das Thema Barrierefreiheit.
5. Regelmäßige Überprüfung: Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Führen Sie Tests durch und lassen Sie Ihre Anpassungen von unabhängigen Stellen evaluieren. Zur Überprüfung der Barrierefreiheit eignen sich Tools wie WAVE sowie Tests durch Accessibility-Experten, um Optimierungspotenzial zu erkennen.

Barrierefreiheitserklärung: Was gehört rein, und wie gestalten Sie diese richtig?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet Unternehmen, nicht nur barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, sondern auch transparent zu kommunizieren, wie barrierefrei ihre Angebote tatsächlich sind. Genau dafür gibt es die Barrierefreiheitserklärung.

Diese Erklärung ist mehr als nur eine formale Pflicht – sie dient als Orientierung für Nutzerinnen und Nutzer und zeigt auf, inwiefern eine Dienstleistung barrierefrei ist und wo eventuell noch Einschränkungen bestehen. Wichtig: Die Erklärung muss barrierefrei zugänglich sein, z. B. über Gebärdensprachvideos oder leicht verständliche Texte.

Wo sollte die Erklärung veröffentlicht werden?

Am besten die Barrierefreiheitserklärung nicht in den AGB verstecken, sondern als eigene, leicht auffindbare Information zur Verfügung stellen – beispielsweise über einen gut sichtbaren Button auf der Website („Barrierefreiheit“) oder einen eigenen Menüpunkt.

Was muss die Barrierefreiheitserklärung enthalten?

Eine vollständige Barrierefreiheitserklärung muss folgende Informationen beinhalten:

✅ Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung: Was wird angeboten und welche barrierefreien Funktionen sind integriert?
✅ Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung: Wie funktioniert das Angebot in der Praxis und welche Anpassungen wurden vorgenommen?
✅ Erklärung zur Barrierefreiheitskonformität: Welche Anforderungen des BaFG werden erfüllt? Welche eventuell (noch) nicht?

Zusätzlich muss die Erklärung während der gesamten Dauer des Dienstleistungsangebots aufbewahrt und regelmäßig aktualisiert werden. Änderungen an den Barrierefreiheitsanforderungen oder technischen Spezifikationen müssen umgehend in die Erklärung übernommen werden

Tipp von uns: Seien Sie proaktiv! Je klarer und transparenter Sie Ihre Barrierefreiheitsmaßnahmen kommunizieren, desto einfacher können Sie Rückfragen vermeiden und Ihre Zielgruppe erweitern.
Eine gut durchdachte Barrierefreiheitserklärung zeigt nicht nur, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – sie stärkt auch das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden und kann Ihnen sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Schließlich profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen von einer barrierefreien Gestaltung, sondern alle Nutzerinnen und Nutzer.

Was passiert, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden?

Die Nichteinhaltung des BaFG kann Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro pro Verstoß nach sich ziehen. Die gute Nachricht: Die Behörden setzen den zunächst auf Beratung, bevor Strafen verhängt werden.
WOLLEN WIR HOFFEN, DASS DIES SO KOMMT 😉 Neben den finanziellen Konsequenzen drohen jedoch auch Reputationsverluste, denn Barrierefreiheit wird zunehmend als Standard wahrgenommen. Zudem können Menschen mit Behinderungen rechtlich gegen Unternehmen vorgehen, wenn diese die Vorgaben nicht erfüllen – ein Risiko, das weit über finanzielle Strafen hinausgeht.

Warum handeln Unternehmen jetzt besser früher als später?

Die Umsetzung der BaFG-Anforderungen erfordert Zeit, Ressourcen und Planung. Wer früh beginnt, vermeidet Stress und kann Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil nutzen. Unternehmen, die barrierefrei agieren, sprechen eine breitere Zielgruppe an und positionieren sich als zukunftsorientiert und inklusiv.

MeineBerater-Tipp

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre To-Do-Liste zur Barrierefreiheit angehen! Von der Analyse Ihrer bestehenden Angebote bis zur Umsetzung individueller Lösungen – wir begleiten Sie auf dem Weg zur Barrierefreiheit. Kontaktieren Sie uns unter office@meineberater.at, um mehr zu erfahren und die ersten Schritte einzuleiten. 😊

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