5. August 2025 | DSGVO Information

Scraping und Datenschutz – Haben die Gerichte selbst bereits die „Kontrolle“ verloren?

Was ist Scraping überhaupt?

Scraping ist das automatisierte Extrahieren von Daten aus dem Internet – vergleichbar mit dem bekannten Crawling (automatisiertes Durchsuchen und Indexieren von Webseiten). Beim Web-Scraping liegt der Fokus auf dem gezielten Sammeln von Informationen von Websiten.

Wo ist Scraping nützlich?

Scraping hat durchaus legitime Einsatzzwecke, zum Beispiel bei

Preisvergleichsportale wie Idealo: Sammeln von Preisen verschiedener Anbieter.
Finanzportale wie Finanzen.net: Aggregieren von Börseninformationen.

Solange keine personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse) erfasst werden und nur öffentlich zugängliche Infos verwendet werden, ist Scraping rechtlich unbedenklich. Problematisch wird es, wenn Personen mit ihren Daten Opfer fragwürdiger Methoden werden.

📉 Fallbeispiel: Facebook & der Kontrollverlust

Ein Negativbeispiel ist der Facebook-Skandal: Zwischen 2018 und 2021 wurden durch Scraping über eineinhalb Jahre personenbezogene Daten von Millionen Facebook-Nutzern gesammelt – durch Unbekannte, die öffentlich zugängliche Profile automatisiert auslasen.
2021 wurden diese Datensätze – bestehend unter anderem aus Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Klarnamen – im Netz veröffentlicht. Die Folge waren zahlreiche Betroffene, die Schadensersatz verlangten, da Facebook (bzw. Meta) die Kontrolle über ihre Daten verloren hatte. Der Vorfall wurde juristisch zum Paradebeispiel für die Frage: Wann haftet eine Plattform für Datenverluste durch Scraping?

Kontrollverlust & Schadensersatz: Wann ist eine Klage gerechtfertigt?

Reicht ein ungutes Gefühl – oder braucht es echte Schäden?
Früher verlangten Gerichte handfeste Beweise für konkrete Nachteile – etwa finanzielle Einbußen oder Identitätsdiebstahl. Doch zunehmend wurden emotionale Auswirkungen wie Angstgefühle oder anhaltendes Unwohlsein anerkannt. Einige Gerichte hielten das bereits für ausreichend, um einen Schadensersatz zu begründen – andere wiederum nicht.
Diese uneinheitliche Rechtsprechung veranlasste den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Grundsatzentscheidung im Kontext des Facebook-Scraping-Vorfalls:
Es braucht nicht zwangsläufig einen Kontrollverlust, sondern bereits begründete Befürchtungen einer Person, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet werden. Das reicht aus!

Was braucht es also?

Eine nachvollziehbare, begründete Befürchtung – und idealerweise auch nachweisbare Folgen wie:

• Schlafprobleme
• Angstzustände
• Psychologische Behandlung nach Bekanntwerden eines Vorfalls

Wer beispielsweise seit der Veröffentlichung eines Scraping-Vorfalls unter Panikattacken leidet und dies durch ärztliche Gutachten belegen kann, hat deutlich höhere Chancen auf Schadensersatz.

Aber: Solche Fälle bleiben die Ausnahme. Die Rechtsprechung ist zersplittert – und Klarheit wird wohl erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) bringen, dessen Entscheidungen auf sich warten lassen.

💸 Lohnt sich eine Klage – oder bleibt’s bei Symbolbeträgen?

Was ist realistisch?

• Bei einfachen personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail, Telefonnummer):
Üblich sind Entschädigungen zwischen 100 und 500 €.

• Bei sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen nach Art. 9 DSGVO):
Hier sind sehr schnell vierstellige Beträge möglich – besonders in Deutschland, wo die Gerichte häufig strenger urteilen.

MeineBerater-Tipps

🎯 Für Betroffene von Scraping-Vorfällen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre personenbezogenen Daten durch Scraping unerlaubt gesammelt und veröffentlicht wurden und Sie rechtlich dagegen vorgehen möchten, gilt:

Sammeln Sie Nachweise: Dokumentieren Sie, wann und wo Ihre Daten auftauchten.
Medizinische Belege einholen: Falls psychische Belastungen entstanden sind (z. B. Stress, Angstzustände), sichern Sie entsprechende Arztrechnungen oder psychologische Gutachten.

In vielen Fällen können so zumindest mehrere hundert Euro Schadensersatz geltend gemacht werden – abhängig vom Einzelfall.

🛡️ Für Betreiber von Websites – so schützen Sie Ihre Daten und Nutzer

Falls Sie selbst eine Website betreiben, können Sie sich technisch vor Scraping-Angriffen schützen und das Risiko deutlich reduzieren:

Richten Sie Firewall-Regeln ein: Blockieren Sie automatisierte Zugriffe von verdächtigen IP-Adressen.
Setzen Sie CAPTCHA-Systeme ein: Diese erkennen und blockieren automatisierte Bot-Abfragen.

Empfehlung: Verwenden Sie datenschutzfreundliche Lösungen wie Friendly Captcha – eine moderne, DSGVO-konforme Alternative zu klassischen CAPTCHA-Tests.

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