31. Januar 2023 | DSGVO Strafen

App(le)-Store-Reklame

2023 – das Jahr der Strafen gegen Tech-Riesen?

Das Jahr 2023 ist erst wenige Wochen alt und schon jetzt versuchen sich die europäischen Datenschutzbehörden mit Strafen gegen Tech-Konzerne gegenseitig den Rang der „Bußgeld-Top News“ in diversen Portalen abzulaufen. Begonnen hatte die irische Datenschutzbehörde (DPC), welche gegen die Facebook- und Instagram- Mutter Meta Platforms eine Strafe von satten 390 Millionen Euro für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung im Werbegeschäft verhängte. Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) zog nur kurz darauf nach und veröffentlichte ihrerseits ein noch im Dezember 2022 verhängtes Bußgeld gegen den Konzern Apple in der Höhe von immerhin 8 Millionen Euro. Laut CNIL hat Apple gegen französische (Datenschutz-) Gesetze verstoßen, da für zielgerichtete Werbung (Targeting) keine Einwilligung im App Store eingeholt wurde.

Die Ausgangslage

Eine Privatperson beschwerte sich bei der CNIL über die Personalisierung von Werbung im Apple App Store, woraufhin die CNIL bereits in den Jahren 2021 und 2022 mehrere Untersuchungen im genannten App Store durchführte. Und sie wurde fündig: Eine Zustimmung der französischen iPhone-Nutzer (Betriebssystem 14.6) für zielgerichtete Werbung (Targeting) wurde im App Store – bevor dieser Kennungen für Werbezwecke auf den Endgeräten hinterlegte – nicht eingeholt. Ein Verstoß gegen das französische Datenschutzgesetz, so die CNIL.

Keine Einwilligung eingeholt

„Die CNIL stellte fest, dass unter der alten Version 14.6 des iPhone-Betriebssystems, Identifier für bestimmte Zwecke – darunter der Personalisierung von im App Store gespeicherten Werbeanzeigen – standardmäßig automatisch aus dem Endgerät ausgelesen wurden, ohne dass eine Einwilligung eingeholt wurde.“ Nach Recherche der CNIL erfolgte das bei jedem Besuch im App Store.
Es gibt zwar eine Möglichkeit, diesen Parameter als Nutzer erfolgreich zu deaktivieren, dazu muss aber vorab eine unzumutbare Vielzahl an Aktionen ausgeführt werden.

Apple sieht sich im Recht

Für gewöhnlich bei verhängten Strafen gegen Tech-Konzerne, nehmen diese die Bußgelder zwar zur Kenntnis, sind aber mit der Begründung alles andere als einverstanden und auch in diesem Fall sieht sich Apple im Recht: Man biete den Nutzern „eine klare Wahlmöglichkeit, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht“ bzw. wird „die Privatsphäre für ein grundsätzliches Menschenrecht gehalten wird und die Nutzer sollen immer selbst entscheiden, ob ihre Daten geteilt werden und mit wem“.
Ein löblicher Ansatz, hätte Apple das vollends umgesetzt, wäre gar keine Bestrafung erfolgt. Die Realität: Eine Geldstrafe in Höhe von 8 Millionen Euro gegen das Unternehmen Apple Distribution International. „Man werde in Berufung gehen“, so ein Sprecher des Apple Konzerns. Wen wundert’s 😉

Unsere Praxistipps

  • Zielgerichtete Werbung (Fachbegriff: Targeting) an Personen auszuspielen, bedarf vorher IMMER einer Einwilligung.
  • Eine Einwilligung gemäß Art 6 Abs. 1 lit. a bzw. Art 7 DSGVO muss eindeutig und unmissverständlich formuliert sein.
  • Wir vom MeineBerater-Team helfen Ihnen gerne bei der Formulierung 😉

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