29. April 2020 | DSGVO Strafen

Arbeitsmedizinische Untersuchung: Patientenbogen offengelegt

Im Zuge einer arbeitsmedizinischen Untersuchung, die im Auftrag eines österreichischen Unternehmens durchgeführt wurde, kam es zu einer extrem unangenehmen Datenpanne: Der Patientenbogen eines Mitarbeitenden inklusive Angaben zum Gesundheitszustand/Medikation wurde auf dem Schreibtisch des verantwortlichen Mitarbeitenden offengelegt.

Offengelegte Unterlagen

Ein Mitarbeitender des beauftragenden Unternehmens, der an einem der folgenden Tage im selben Institut eine Untersuchung hatte, konnte so Einsicht in die Daten des Kollegen nehmen. Der betroffene Mitarbeitende wurde vom Kollegen darauf aufmerksam gemacht. Dieser hatte den Patientenbogen auf dem Schreibtisch des dafür zuständigen Mitarbeitenden gesehen und konnte sowohl die Medikamente als auch die Wohnanschrift nennen. Im Beschwerdeverfahren konnte nicht mehr festgestellt werden, ob es sich dabei um ein bewusstes oder unbewusstes Vorgehen handelte.

Fakt ist: Der Mitarbeitende wäre dafür verantwortlich gewesen, die vertrauliche Akte vor der Einsicht unbefugter Dritter zu schützen. Die Person (und damit das Unternehmen!) hat somit das Recht auf Geheimhaltung verletzt.

Unsere Praxistipps

  • Clear Desk – Clear Screen! Achten Sie stets darauf, dass keine vertraulichen Daten auf Arbeitsplätzen, die noch dazu in offen zugänglichen Bereichen stehen, frei zugänglich sind. Sollte eine unberechtigte Person einen Blick darauf erhaschen, könnte das gravierende Folgen haben: Eine meldepflichtige Datenpanne, Verständigung der Betroffenen und im schlimmsten Fall eventuell sogar eine Strafe für das Unternehmen. Das Ziel ist, auf keinen Fall in so eine Situation zu kommen – sensibilisieren Sie daher sich selbst und Ihre Kollegen.
  • Wenn Sie Fragen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns.

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