29. Juli 2020 | DSGVO Strafen

Deutschland: 145.000-DSGVO-Strafe

 

Kontaktieren Sie potenzielle Kunden und Interessenten zu Marketingzwecken? Wenn ja, dann achten Sie unbedingt darauf, dass eine wirksame Werbe-Einwilligung vorliegt. Wird eine solche nicht eingeholt, kann es teuer werden!

DSGVO-Strafe gegen Mobilfunkanbieter

Die deutsche Datenschutzbehörde hat eine Strafe von 145.000,- € gegen den Mobilfunkanbieter Mobilcom Debitel GmbH verhängt. Der Grund dafür war, dass das Unternehmen wiederholt unerlaubte Werbeanrufe getätigt hatte.

Mobilcom-Debitel GmbH setzte in das Kleingedruckte der Telefon-Verträge eine vorformulierte Werbezustimmung. Mit dieser erklärten sich Kunden dazu bereit, Werbung des Unternehmens so wie auch von Drittanbietern zugesandt bekommen zu dürfen. Eine ausreichende Kennzeichnung war jedoch nicht vorhanden.

Das Unternehmen hielt sich somit nicht an den Grundsatz, dass eine Zustimmung immer aktiv erfolgen muss und arbeitete mit intransparenten und verschleiernden Klauseln. Auch nach schriftlicher Untersagung wurden weitere Anrufe getätigt und nahezu Telefonterror betrieben.

Das Unternehmen ging sogar noch einen Schritt weiter und unterstellte einigen Empfängern ihrer unerlaubten Anrufe den Abschluss eines Abonnements. Dabei handelte es sich unter anderem um Zeitschriften, Hörbücher, Video-Dienste oder auch Handyversicherungen. Anrufern, die die Angebote ausdrücklich ablehnten, wurden später Verträge untergeschoben. Nur durch einen Widerruf der Vertragsbestätigung, konnten sie den für sie entstandenen Schaden abwenden.

Auch dieser Punkt wurde in der Höhe des Bußgeldes erschwerend berücksichtigt.

Unsere Praxistipps

  • Marketing und Werbung sind für nahezu jedes Unternehmen von großer Bedeutung. Die grundsätzlichen Menschenrechte, wie der Schutz der Privatsphäre, dürfen jedoch keinesfalls verletzt werden. Die DSGVO schützt uns als Kunden und muss von Unternehmen unbedingt eingehalten werden! Sollten Sie also Kunden zu Werbezwecken kontaktieren, überprüfen Sie vorher sorgfältig, ob eine Einwilligung dafür vorliegt.
  • Wenn Sie Unterstützung oder eine ausführliche Beratung zu diesem Thema benötigen, kontaktieren Sie uns.

 

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