Eine richtungsweisende Entscheidung aus Deutschland? Mitte Februar gab es eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Oldenburg, welche das betroffene Unternehmen verpflichtete, 10.000€ immateriellen Schadenersatz an einen ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen.
Wie kam es dazu?
Der Arbeitnehmer stellte ein Auskunftsbegehren, welches ihm der Arbeitgeber zunächst verweigerte. Ganze 20 Monate später bekam der Arbeitnehmer dann vereinzelt Unterlagen, was natürlich nicht ausreichend war, denn der Arbeitnehmer hatte Kopien der gesamten Unterlagen verlangt (was dem Arbeitnehmer laut Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch zusteht). Der Arbeitnehmer klagte den Arbeitgeber daher auf Schadenersatz und bekam Recht: Für jeden verstrichenen Monat muss der Arbeitgeber 500€ an Schadenersatz zahlen – in Summe also 10.000€.
Besonders spannend: Der Kläger musste dem ihm entstandenen Schaden nicht näher definieren, denn allein die Verletzung der DSGVO führe zu einem auszugleichenden immateriellen Schaden, befand das ArbG. Begründet wurde das mit dem präventiven Charakter des Schadenersatzanspruches, der abschreckend wirken soll.
Was kann man daraus lernen?
Unternehmen müssen unbedingt innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen die Erfüllung von Betroffenenrechten sicherstellen. Das bedeutet, wie in diesem Fall deutlich gezeigt wurde, Auskunftsbegehren pünktlich zu beantworten. Dafür hat man einen Monat ab Eintreffen der Anfrage Zeit. Bei besonders hohem Aufwand oder bei besonders vielen Anfragen darf man als Unternehmen die Frist verlängern, muss den Betroffenen oder die Betroffene aber darüber aufklären.
Praxistipps
- Beantworten Sie Auskunftsbegehren pünktlich und ausführlich. Übersenden Sie alle Unterlagen, in denen Daten der antragstellendenden Person vorkommen. Achten Sie aber auf Daten von Dritten, diese muss man schwärzen!
- Vorsicht vor Strafen: Die Datenschutzbehörden verhängen immer mehr Strafen, wenn Betroffenenrechte nicht erfüllt werden!
- Sie wissen nicht, wie Sie rechtskonform handeln? Kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir haben mittlerweile dutzende Auskunfts- und Löschbegehren im Auftrag unserer Kunden erfüllt und sind darin echte Profis 🙂