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Herzlich Willkommen im Datenschutztheater, wo sich heute ein Mix aus einer Komödie und einer Tragödie abspielt ;-).
Scherz beiseite, unsere beiden Lieblingsdatenschützer haben wieder viel Spaß mit einander und einem sehr interessanten Thema: Darf ein Datenschutzbeauftragter vor der Datenschutzbehörde die Aussage verweigern?
Worum geht es genau?
„Unternehmen haben ja sowieso keine Datenschutzrechte!“ – Haben Sie das schon mal gehört? Dieser Glaube geistert durch die Unternehmerwelt und hält sich hartnäckig. Dabei stimmt das gar nicht. Oder nicht ganz 😉 Lesen Sie dazu unseren Artikel und wissen danach, wie Sie sich bei Datenschutzanfragen von Unternehmen künftig verhalten.
Das Datenschutztheater hatte in den letzten Wochen wieder mehrere „Auftritte“ mit verschiedenen spannenden Themen zu allgemein wichtigen Datenschutz-Themen und auch Straffolgen in denen wir uns interessante Urteile angeschaut hatten.