Und wieder sind wir mitten drin im Datenschutztheater, dieses Mal in einer (zugegeben) kleinen Tragödie, die Strafe war dann aber eh nicht so hoch :-).
Unsere beiden Lieblingsdatenschutz-Podcaster stellen einen Fall eines Rechtsanwalts vor, der versuchte, sich aus einem Auskunftsbegehren mit interessanten juristischen Argumentationen rauszuwinden. Gelang ihm nicht wirklich und das Mitleid von Birgit hält sich da in überschaubaren Grenzen.
Warum? Weil Anwälte ja in der Lage sind, Gesetze zu lesen und zu interpretieren.
Kaum etwas ist mittlerweile genauer kommentiert und ausjudiziert wie die Erfüllung der Betroffenenrechte.
Der arme Murphy hat wirklich wenig Redezeit und kann den Redefluss seiner Frau kaum stoppen. Das kennt er aber nach 18 Jahren Zweisamkeit eh bestens ;-).
Was war geschehen: Eine Dame, die die Gegnerin des Mandanten des Anwalts in einem Erbstreit war, wollte von ihm Auskunft über die von ihm verarbeiteten Daten. So weit so zulässig.
Sie verwendete für das Auskunftsbegehren ein Formular der Datenschutzbehörde, das sich mit dem Auskunftsrecht gegenüber der Sicherheitspolizei befasst.
Das war ein gefundenes Fressen für den Rechtsvertreter, er meinte, er dürfe diesen „Verwaltungsrechtsakt“ gar nicht umdeuten in ein korrektes Auskunftsbegehren und müsse darauf nicht mal reagieren.
Tja, Pech gehabt, weder die Datenschutzbehörde noch das Bundesverwaltungsgericht sahen diese Argumentation als gerechtfertigt an. Auch weil ein Anwalt nicht „mit Imperium ausgestattet ist“. Worüber sich Birgit königlich amüsiert, sie liebt ja wie wir wissen juristische Formulierungen.
Aber genau so auch das Übersetzen dieser auf Deutsch, es heißt nichts anderes, als dass ein Anwalt keine Verwaltungsbehörde mit entsprechenden Befugnissen ist.
Fazit: Auch wenn ein Auskunftsbegehren noch so komisch, eigenartig oder unverständlich formuliert ist, muss man es als Verantwortlicher zu Gunsten der betroffenen Person interpretieren und – natürlich – rechtskonform erfüllen.
Macht man das nicht, kostet das (in diesem Fall) 400 Euro Strafe plus Verfahrenskosten. Eine unnötige Investition bei einer Rechtsfrage, die keine mehr ist, weil schon längst klargestellt.
Wir wünschen viel Vergnügen und – alle, die uns öfter im Theater besuchen, wissen – wir verhindern Strafen 😉
Gute Unterhaltung!
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD
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