15. August 2026 | Podcast

#43

Die Ehefrau, der Zettel und das Amt

Ein handgeschriebener Zettel mit einer E-Mail-Adresse. Mehr braucht es manchmal nicht, um ein längeres Verfahren vor der Datenschutzbehörde auszulösen: 1. Instanz, dann 2. Instanz, Rückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht wieder in die erste Instanz und schließlich eine mündliche Verhandlung samt Zeugeneinvernahme.

Fragen Sie sich jetzt, ob das vielleicht alles ein bisserl überbordend ist? Die Antwort… Aber freilich! 😉

Birgit darf ein klein wenig zynisch der Frage nachgehen, ob wir wirklich keine anderen Sorgen in diesem Land haben. Murphy erfreut sich an neuen Begriffen und gemeinsam hatten sie sehr viel Spaß im Studio – das hört man ganz deutlich.

Was erwartet Sie in dieser Folge?

💡 Warum eine Kontaktadresse, die eigentlich der Ehefrau des Praxisinhabers gehört, plötzlich zum Streitpunkt wird.

💡 Ob eine Arbeitsinspektion einfach unangemeldet in eine Arztpraxis kommen darf, und was sie dort verlangen darf.

💡 Warum eine neutrale Zeugin der Behörde glaubwürdiger erscheint als die eigene (nicht unabhängige) Mitarbeiterin.

💡 Wer in so einem Verfahren eigentlich der richtige Gegner ist, die einzelne Beamtin oder die Behörde dahinter.

💡 Warum die Verwendung einer eigentlich fremden E-Mail-Adresse trotzdem nicht zu einem Datenschutzverstoß führt.

Zum Hintergrund des Falls

Eine Arbeitsinspektorin erscheint unangemeldet in einer oberösterreichischen Zahnarztpraxis, um eine reguläre Kontrolle durchzuführen. Der Praxisinhaber selbst verweigert jegliche Kommunikation, der Austausch läuft über seine Mitarbeiterinnen. Als Unterlagen fehlen, wird eine Kontaktadresse für die spätere Zustellung notiert, handschriftlich, auf einem Zettel und der Arbeitsinspektorin übergeben. Was danach passiert, beschäftigt – unglaublich, aber wahr – am Ende sogar zwei Instanzen.

Für wen ist diese Folge spannend?

🎯 Für (Klein-)Betriebe, in denen private und geschäftliche Kontaktdaten schnell einmal vermischt werden.

🎯 Für alle Unternehmen, die wir von der Arbeitsinspektion oder anderen Behörden geprüft werden dürfen.

🎯 Für alle, die sich fragen, wie viel Verantwortung das Handeln einzelner Mitarbeitender für das ganze Unternehmen hat.

🎯 Für alle, die denken: „Wird schon nicht so wichtig sein, wer mit Amtsvertretern spricht“ 😉

Unser Fazit

Eine (unternehmensfremde) E-Mail-Adresse, die im Namen des Unternehmens von einer Mitarbeiterin weitergegeben wird, darf von einer Behörde verwendet werden – so lange sie in Vollziehung ihrer Aufgaben tätig ist. Und, wenig überraschend: Alles, was unsere Mitarbeitenden im Unternehmen machen, ist uns Arbeitgebern zuzurechnen 😉.

🎙️ Jetzt reinhören in Folge 43 von

DSGVOMG – Mein Datenschutztheater
Der Podcast von MeineBerater 🎙️⚖️
Fotocredits: Foto Fischer Graz

Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck

Produziert von DAS POD

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