31. August 2023 | Whistleblowing

Aufgepasst: Die Umsetzung der internen Whistleblowing-Meldestelle ist fällig!

Wir möchten Ihnen hiermit in Erinnerung rufen, dass die Verpflichtung zur Umsetzung eines internen Meldekanals für viele Unternehmen bereits in Kraft getreten ist. Diese Entwicklung ergibt sich aus dem neuen „HinweisgeberInnenschutzgesetz“ (HSchG), das vom österreichischen Parlament am 25. Februar 2023 verabschiedet wurde, um die EU-Whistleblowing-Richtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen.

Welche Unternehmen sind verpflichtet?

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes sind Unternehmen (vor allem mit Rechtsform AG, GmbH, OG und KG), im privaten und öffentlichen Sektor, die über 50 Mitarbeitende beschäftigen, dazu verpflichtet, interne Meldewege für anonyme Hinweisgeber einzurichten und auf eingehende Meldungen angemessen zu reagieren.

Wichtige Stichtage

Für die Umsetzung eines DSGVO-konformen internen Meldesystems sind zwei Stichtage relevant:

Stichtag: 25. August 2023

  • Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die eine Gesellschaft (AG, GmbH, OG, KG) sind, und mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen.
  • Unternehmen mit Tätigkeiten in „heiklen Bereichen“ wie Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und -märkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Sicherheit in der Zivilluftfahrt, Schifffahrt sowie Sicherheit von Offshore-Erdöl und -Erdgasaktivitäten, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.

Stichtag: 17. Dezember 2023

  • Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit 50-249 Mitarbeitenden haben eine verlängerte Umsetzungsfrist.

Wir übernehmen gerne den Betrieb der Meldestelle für Sie. Unsere jahrelange Expertise in den Bereichen Compliance und Datenschutz schafft dafür die besten Voraussetzungen.

Die Vorteile einer externen Stelle sind vielfältig

Von der objektiven und sachlichen Bearbeitung der Hinweise bis zur Entlastung Ihrer internen Ressourcen. Zudem ermöglicht die Auslagerung eine firmenübergreifende Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Durchgehende Erreichbarkeit sowie ständige Fortbildung sind ohnehin Selbstverständlichkeiten für uns.

Noch eine Überlegung

Bietet man als Unternehmen keine interne Meldestelle an, wenden sich die Whistleblower künftig an externe Stellen: FMA, Datenschutzbehörde, Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaft, etc. Wenn eine Meldung einmal bei einer Behörde eingelangt ist, lässt sich (fast) nichts mehr reparieren.

Fazit

Das Aufklären von Unregelmäßigkeiten muss der Wunsch und das Ziel jedes Geschäftsführungsorgans sein – viele wertvolle Informationen kommen nur über anonyme Hinweisgeber in den obersten Ebenen an. „Anschwärzen“ kam über unsere Kanäle bisher so gut wie nie vor.

Kontaktieren Sie uns jederzeit – wir bieten für jede Unternehmensgröße attraktive Servicepakete an.

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