Ein (interner) Datenschutzbeauftragter eines deutschen E-Commerce-Unternehmens kontrollierte Entscheidungen, die er selbst zuvor in einer anderen Unternehmensfunktion getroffen hat. Ist das rechtlich in Ordnung? Nein, entschied die Berliner Aufsichtsbehörde und verhängt ein ordentliches Bußgeld wegen eines Interessenkonflikts.