Eine Datenpanne ist schneller da, als Sie glauben. Lesen Sie hier, welche interessanten Praxis-Beispiele wir für Sie gesammelt haben und wappnen Sie sich damit wieder ein Stück weiter gegen einen „Data-Breach“.
Hohe Strafen verhängt von Datenschutzbehörden sind längst keine Seltenheit mehr. Mit jeder noch so winzigen Nichteinhaltung der DSGVO machen Sie Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich angreifbar und lösen im schlimmsten Fall eine folgenschwere und teure Datenpanne aus.
Ein Datenaustausch bzw. -transfer in die USA ist nach wie vor möglich. Die Voraussetzungen dazu sind nun jedoch deutlich strenger geworden. Achtung! Schließen Sie keine (neuen) Verträge ab, sind Sie nicht mehr rechtskonform unterwegs…
Bereits 2016 kam es beim Essenszustellungsdienst Foodora zu einem großen Datenleck. Davon waren 727.000 Kunden in insgesamt 14 Ländern betroffen. Bei den Daten handelte es sich unter anderem um Namen, Telefonnummern sowie Standortangaben.
Wegen undurchsichtiger Privatsphäre-Einstellungen sowie Werbung ohne Rechtsgrundlage wurde gegen Google nun in Frankreich vom Conseil d’Etat die bisher höchste DSGVO-Strafe bestätigt, die von der französischen Datenschutzbehörde verhängt worden war.
Gegen das spanische Unternehmen Glovo wurde von der zuständigen Datenschutzbehörde eine DSGVO-Strafe von 25.000 Euro verhängt. Dieses hatte trotz umfangreicher Datenverarbeitungen keinen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat einer betroffenen Person in erster Instanz einen Schadenersatz von 5.000 Euro (!) zugesprochen. Grund dafür ist, dass die erfragte Auskunft vom ehemaligen Arbeitgeber weder fristgerecht noch vollständig erteilt wurde.
Wer der Auftragsverarbeiter ist und wieso er als solcher bezeichnet wird, können Sie in unserem Blog nachlesen. In diesem Beitrag möchten wir auf die Vertragsinhalte sowie auf weitere mögliche Kontrollmaßnahmen eingehen.
Gegen das deutsche Versandunternehmen Kolibri Image wurde eine DSGVO-Strafe über 5000 Euro verhängt. Der Grund dafür war, dass kein Auftragsverarbeiter-Vertrag mit einem von ihm beauftragten Dienstleister abgeschlossen wurde.
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